§ 1 Geltungsbereich, Kunde, Vertragssprache, Liefergebiet, Verhaltenskodex
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über den „CertifyCar“-Webshop abgeschlossene Verträge über die Vermittlung von europaweiten Prüfdienstleistungen von Fahrzeugen. Diese gelten für alle Dienstleistungen zwischen der CertifyCar GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Zeißler, Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg, (- im Folgenden „CertifyCar“ –) und Kunden von CertifyCar GmbH.
1.2 Kunde von CertifyCar im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).
1.4 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über den Webshop einen Kaufvertrag mit CertifyCar abschließen, und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.5 Soweit eine der nachfolgenden Bestimmungen nur für Verbraucher oder Unternehmer gilt, wird dies zu eingangs der jeweiligen Regelung hervorgehoben.
1.6 Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch. In den anderen tätigen EU-Ländern erfolgt die Bedienung zum Vertragsschluss in der jeweiligen Landessprache.
1.7 Das Liefergebiet ist auf die EU-Länder beschränkt, in denen wir unsere Dienstleistung bislang anbieten.
§ 2 Leistungsbeschreibung
CertifyCar betreibt dieses Internetportal ausschließlich zur Vermittlung von deutschland-/ und europaweiten Prüfdienstleistungen von Fahrzeugen, soweit sich aus der einzelnen Produktbeschreibung oder nachfolgend nichts anderes ergibt. CertifyCar arbeitet mit ausgewählten und anerkannten Sachverständigen zusammen. CertifyCar ist somit in der Lage Dienstleistungen rund um die professionelle Prüfung von Fahrzeugen zu Festpreisen und Konditionen am gewünschten Ort in Deutschland/Europa zu vermitteln. Aus mehreren Serviceangeboten trifft CertifyCar eine Auswahl und präsentiert sie auf dem Portal. Die zu vermittelnden Dienstleistungen sind detailliert beschrieben und mit einem Preis versehen. Der Endpreis für eine zu buchende Prüfleistung wird auf der Webseite vor der Bestellung als Gesamtpreis (inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer) ausgewiesen.
Die Gebrauchtwagenbewertung wird dem Auftraggeber in seiner Wunschsprache und der des Interessenten (bei Verkauf) per E-Mail zugesandt.
Mit Auslösen des Prüfauftrages erkennt der Kunde an, dass die hier im Rahmen der Fahrzeugbewertung vorgenommenen Prüfungen keine Hauptuntersuchung/TÜV-Inspektion, Betriebssicherheit- und/ oder Ersatzteilprüfung oder eine Abgasuntersuchung ersetzt. Etwaige nach der Kaufentscheidung anfallende Reparaturen oder der Austausch von Verschleißteilen, ob im Wertgutachten benannt oder nicht, rechtfertigen keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder Rückzahlung der Vergütung für die Erstellung des Zustandsberichtes/Wertgutachtens oder anderen Gutachtens. Auf Wunsch können auch vom Kunden gewünschte Spezialdienstleistungen vermittelt werden. Hierzu bedarf es aber gesonderten vertraglichen Regelungen. Die zu prüfenden technischen Parameter ergeben sich ausschließlich aus dem im jeweiligen Musterprotokoll der Fahrzeugkategorie und der ausgewählten Prüfdienstleistung. Zusätzliche Prüfparameter müssen mit CertifyCar vereinbart und ggf. kostenpflichtig abgesprochen sein. Der Sachverständige vor Ort darf für die Prüfung des Fahrzeugs weder Teile abbauen noch demontieren. Die Zustandsbewertung erfolgt auf Basis von Sicht- und Funktionsprüfungen. Wenn wegen hinderlicher lokaler, zeitlicher oder sachlicher Umstände (z.B. fehlende oder besetzte Hebebühne trotz vorheriger Absprachen), welche der Sachverständige nicht zu vertreten hat, die Begutachtung eines Bauteils unmöglich ist, dann erfolgt daraufhin kein Preisnachlass.
Die Besichtigung des Objektes auf einer Hebbühne kann nur erfolgen wenn eine am Besichtigungsort verfügbar und frei ist. Falls unabdingbar eine Unterbodenbesichtigung gewünscht ist vom Auftraggeber, hat dieser für eine Verfügbare Hebebühne am Besichtigungsort zu sorgen.
Ebenso kann eine Probefahrt mit dem Besichtigungsobjekt nur durchgeführt werden wenn, die technischen und versicherungstechnischen Voraussetzungen vollstens gegeben sind. Andernfalls kann diese nicht vom Sachverständigen realisiert werden. Gleiches gilt für den Fall dass vom Verkäufer eine Probefahrt verweigert wird oder das Fahrzeug unzugänglich ist.
Selbst wenn die vorgenannten Umstände zur Hebebühne und Probefahrt zutreffend sind, besteht keinerlei Anspruch auf einen Preisnachlass. Das Gutachten/Zertifikat wird vollumfänglich fortgeführt um es dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften – soweit nicht andere zulässige Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich getroffen sind – durchgeführt.
§ 3 Kaufvertragsabschluss, Bestell-/Kaufvorgang
3.1 Durch die online-Buchung des Kunden kommen zwei Vertragsverhältnisse zustande: • ein Vermittlungsvertrag des Kunden mit der CertifyCar GmbH • der vermittelte Vertrag über die Prüfdienstleistungen vom Fahrzeug des Kunden mit der Partneragentur.
Der Vertrag zur Vermittlung von europaweiten Prüfdienstleistungen von Fahrzeugen kommt auf elektronische Bestellung des Kunden mittels der Internetbestellformulare, sowohl auf der Homepage wie auch in der Applikation, und der entsprechenden Auftragsbestätigung durch die CertifyCar GmbH zustande.
Die elektronische Bestellung des Kunden ist als Angebot verbindlich und wird nach Zugang und Prüfung der Eingangszahlung des Kunden durch CertifyCar in der Regel angenommen. In der Auftragsbestätigung sind sämtliche wichtigen Informationen bzgl. hinsichtlich der Prüfdienstleistung aufgeführt. Unmittelbar nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages kontaktiert CertifyCar einen der Sachverständigen oder deren Organisation vor Ort und übersendet die relevanten Auftragsdaten des Kunden bzw. zum Fahrzeug. CertifyCar oder deren Vermittler wird dem Kunden, wenn technisch realisierbar, werktags (von Montag – Freitag, ohne Feiertage), einen Kfz-Sachverständigen schicken.
Das Gutachten wird dem Auftraggeber in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Besichtigung, per E-Mail zugesandt. Hier zählen nur Werktage von Montag-Freitag. Ausgeschlossen sind Wochenenden und Feiertage.
3.2 Der Vertrag hinsichtlich der Vermittlung europaweiter Prüfdienstleistungen kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und CertifyCar zustande.
Bitte überprüfen Sie unverzüglich die übermittelte Auftragsbestätigung auf ihre Richtigkeit, um den Sachverständigen oder CertifyCar auf eventuelle Unrichtigkeiten hinweisen zu können. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Email-Postfach aktiv und empfangsbereit ist und die Kapazität Ihres Email-Postfachs jederzeit für eingehende E-Mails ausreicht, sodass Sie rechtzeitig von den eingehenden Inhalten der E-Mails Kenntnis erlangen können. Ein verspäteter Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen Ihrer Buchung kann nach Beginn oder Abschluss des Prüfauftrages durch den Sachverständigen nicht berücksichtigt werden und berechtigt insbesondere nicht zur Stornierung von dem Vertrag. Die Erfüllung der vermittelnden Prüfdienstleistungen von Fahrzeugen als solche stellt keine Leistungspflicht von CertifyCar dar. Die Verträge mit CertifyCar und dem Partner kommen unabhängig davon zustande, ob der Kunde sein angedachtes Rechtsgeschäft mit dem zu prüfenden Fahrzeug abwickelt oder nicht. Die Leistungen von CertifyCar und dem Partner sind in jedem Falle vom Kunden zu vergüten. Durch die abgeschlossene Prüfdienstleistung und die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung sind die zwei Vertragsverhältnisse zwischen CertifyCar und dem Partner hinsichtlich der Vermittlung und zwischen dem Kunden und CertifyCar hinsichtlich der Prüfdienstleistung abgeschlossen.
§ 4 Speicherung der Vertragsdaten
4.1 Die Bestelldaten (Kundendaten, Artikel, Menge, Preis, Kaufdatum, Versanddaten, Zahlungsdetails, Datum und Uhrzeit der Abgabe der Kundenerklärungen) werden von CertifyCar für den Zeitraum der Kaufabwicklung elektronisch gespeichert und dem Kunden per E-Mail mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen samt Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung (einschließlich Musterformular für einen Widerruf) sowie Datenschutzerklärung per E-Mail nach Eingang der Bestellung automatisiert zugesandt.
4.2 Ein spezieller Vertragstext wird neben den per E-Mail übersandten Bestelldaten sowie diesen Bedingungen von CertifyCar nicht gespeichert. Die jeweilige Artikelbeschreibung enthält die wesentlichen Merkmale der von CertifyCar angebotenen Dienstleistung. Zudem kann der Kunde die Einzelheiten seiner Bestellung mit der Druck-Funktion seines E-Mail-Clients, Web-Browsers oder mit Klick im Webshop auf „Ausdrucken“ ausdrucken.
§ 5 Preise, Stornomöglichkeit/Stornokosten
5.1 Sämtliche Kaufpreise sind den Kurzansichten der jeweiligen Angebote im Webshop unmittelbar zu entnehmen und verstehen sich inklusive der deutschen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, in Ihnen sind die Vermittlungsgebühr von CertifyCar und das Entgelt für die Prüfdienstleistung enthalten, jedoch ohne Versandkosten, da unsere Gutachten per E-Mail versandt werden, fallen diese auch nicht an.
5.2 Vermittlungsanfragen, die vom Kunden nicht über das speziell dafür erstellte Internetportal an CertifyCar übermittelt werden, werden ebenfalls bearbeitet. Vermittlungsanfragen, die vom Kunden nicht über das speziell dafür erstellte Internetportal übermittelt werden, werden ebenfalls bearbeitet. Es entsteht jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00 € brutto. Schreiben Sie uns hierfür eine Mail an info@certifycar.eu oder rufen Sie uns auf unserer Hotline 0911/14898-751 zu den üblichen Bürozeiten an. (Montag-Freitag 8:00 – 19:00 Uhr)
Der Kunde hat die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu stornieren. Das Recht zur Stornierung beginnt (nach Ende des Widerrufrechts des Kunden) in dem Zeitpunkt, in dem CertifyCar den Sachverständigen an den Kunden vermittelt. Übt der Kunde das Recht zur Stornierung aus, ist er verpflichtet, eine abgestufte Stornogebühr zu entrichten. Gleiches gilt für den Fall, dass das zu prüfende Fahrzeug des Kunden nicht mehr dem jeweiligen Kfz-Sachverständigen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Höhe der Stornogebühr bestimmt sich wie folgt:
Ist der Sachverständige noch nicht zum Fahrzeug gefahren, fällt eine Verwaltungspauschale von 69,- EUR brutto an, die der Rückerstattung in Abzug gebracht wird.
Ist der Sachverständige zum Fahrzeug bereits unterwegs, ist der Kunde verpflichtet die Stornogrundgebühr i.H.v. 120,00 € brutto zu bezahlen, die Hauptsächlich einer Fahrtkostenpauschale entspricht. Gleiches gilt für den Fall, dass das zu prüfende Fahrzeug nicht mehr dem jeweiligen Kfz-Sachverständigen (direkt am Fahrzeugstandort, Leerfahrt) zur Verfügung gestellt werden kann, oder vom Kunden eine falsche Adresse des Besichtigungsortes benannt wird bei der Beauftragung.
Wenn Sie Ihren Prüfauftrag bestehen lassen möchten in Ihrem persönlichem Gutachtenportal, fällt keine Stornogebühr an.
Erfolgt die Stornierung zu einem Zeitpunkt, an dem der Sachverständige seinen Prüfauftrag bereits am Fahrzeug begonnen oder bereits erfüllt hat, ist der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte volle Vergütung zu entrichten.
§ 6 Mitwirkung
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für CertifyCar erbracht werden. Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente, Konstruktionsunterlagen, Hilfsstoffe, Hilfskräfte usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. CertifyCar ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
§ 7 Vertraulichkeit
CertifyCar, ihre Partner und ihre Mitarbeiter sind, soweit gesetzliche Auflagen dem nicht entgegen stehen, über alle ihnen durch Auftragsverhandlungen und Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw., die CertifyCar zur Einsicht überlassen wurden und die für die Auftragsverhandlung bzw. Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, dürfen Abschriften (Ablichtungen) für die Akten von CertifyCar erstellt werden.
§ 8 Urheberrechte
Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von CertifyCar vermittleten/erstellten Gutachten, Prüfergebnissen, Berechnungen, Bildern, Darstellungen usw. verbleiben bei CertifyCar. Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrags gefertigte Gutachten, Prüfungsergebnisse, Berechnungen, Bilder, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
§ 9 Leistungsabrechnung
9.1 Die Zahlung wird fällig, sobald zwischen dem Kunden und CertifyCar der Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist.
Die Zahlung erfolgt im Wege der Online-Bezahlung per Kreditkarte, PayPal oder Bizum. Die Online-Datenübertragung erfolgt SSL-verschlüsselt. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde verpflichtet, die übergebenen Berechtigungspapiere (Auftragsbetätigung) unverzüglich zurückzusenden und die, der CertifyCar entstandenen, Rückbelastungskosten zu ersetzen. Aufgrund des in diesem Vermittlungsverhältnis notwendigen Beschleunigungsgrundsatzes hat der Kunde bei Vertragsabschluss zwei Möglichkeiten zur Abwicklung:
Begehrt der Kunde eine unverzügliche Vermittlung und Abarbeitung seines Auftrages, so hat er dies bei Vertragsabschluss zu bestätigen, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen und CertifyCar wird die Prüfdienstleistung vermitteln und der jeweils beauftragte Sachverständige die Prüfdienstleistung realisieren. In diesem Falle verzichtet der Kunde auf das ihm zustehende Widerrufsrecht nach § 6 dieser AGB.
Möchte der Kunde das ihm zustehende Widerrufsrecht aufrechterhalten, so wird die Vermittlung durch CertifyCar erst nach Ablauf der Widerrufsfrist und nach Eingang der vertraglich vereinbarten Vergütung realisiert. In diesem Fall behält der Kunde sein Widerrufsrecht.
Hinweis: CertifyCar haftet nicht für den Fall, dass das zu prüfende Fahrzeug des Kunden durch die abzuwartende Frist nicht mehr vom Kunden erworben werden kann. Die vermittelte Service-/Prüfdienstleistung wird durch den Sachverständigen grundsätzlich erst ausgeführt, wenn die Zahlung des Kunden gutgeschrieben ist. Die Bereitstellungsfrist der Prüfprotokolle ist unverbindlich, unterliegt aber der internen Überwachung. Die Frist könnte sich bei Streik, Qualitätsüberwachung und Fällen höherer Gewalt verlängern. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Bereitstellung ist ausgeschlossen, es sei denn, CertifyCar fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Beschränkung gilt nicht bei CertifyCar zurechenbareren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.
§ 10 Haftung für Mängel und Schäden
Mit der Durchführung der Tätigkeiten wird nicht gleichzeitig Gewähr für die Ordnungsgemäßheit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit weder der begutachteten oder geprüften Teile noch des Fahrzeugs übernommen; insbesondere wird keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Fahrzeuge übernommen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Bei Prüfaufträgen ist CertifyCar nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung der ihren Prüfungen und Begutachtungen zugrunde liegenden Vorschriften, Normen, technischen Regeln, Programme, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
CertifyCar haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Leistungen des Partners. CertifyCar haftet nicht dafür, dass der durch den Kunden mit dem Vertragsschluss beabsichtigte Erfolg auch tatsächlich eintritt. Die Haftung von CertifyCar für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. CertifyCar haftet bei seinen Produkten nicht für Falschaussagen/-angaben des Verkäufers. CertifyCar übernimmt keine Gewährleistung für Mängel und Schäden am geprüften Fahrzeug, da CertifyCar lediglich die Auftragsvermittlung zum Partner vornimmt. Im Fall von Schäden, die deren Mitarbeiter am geprüften Fahrzeug verursacht, muss der Kunde sich hierüber mit dem Partner einigen. Gleiches gilt für etwaige Vermögensschäden des Kunden bei strittiger oder falscher Markt- oder Reparaturkostenbewertung des zu prüfenden Fahrzeuges. Sollte sich dennoch ein Haftungsfall ergeben, den nachweislich CertifyCar zu verantworten hat, so ist die Haftungssumme in ihrer Höhe maximal auf den vereinbarten Preis für die Prüfdienstleistung begrenzt.
§ 11 Streitbeilegungsverfahren
CertifyCar ist freiwillig bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren bei der Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Verbraucherstreitigkeiten mit uns, der CertifyCar, ist die Verbraucherstreitbeilegungsstelle Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. zuständig. Die Streitbeilegungsstelle hat die folgenden Kontaktdaten:
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Bahnhofsplatz 3 77694 Kehl Telefon: 07851 / 991480 E-Mail: mail@online-schlichter.de Internet: www.online-schlichter.de
(Beilegung von Streitfällen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmern und Verbrauchern.) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr/.
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Diese Regelung gilt ebenso bei der Beauftragung unserer Dienstleistung aus anderen EU Ländern. Ist der Kunde Verbraucher (vgl. § 1.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz von CertifyCar ist. Ist der Kunde, der Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz von CertifyCar vereinbart. CertifyCar ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Für den Fall, dass nach geltendem Recht keine dementsprechende Regelungen zu finden sind, gilt an dieser Stelle eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Nürnberg 07/2021