Wird die Beweislastumkehr für Gebrauchtwagen bald auf 12 Monate verlängert?

Tatsächlich möchte die Bundesregierung in einem neuen Gesetztesentwurf das Gewährleistungsrecht zum Nachteil der KFZ-Händler von 6 auf 12 Monate erweitern. Schon jetzt spricht sich der Bundesverband der freien Kfz-Händler deutlich gegen diese Änderung aus und möchte diese mit allen Mitteln verhindern.

Was sind die Folgen, sollte dieser Entwurf in Kraft treten?

  • Gewährleistung wird von 6 auf 12 Monate verlängert
  • Preiserhöhung der gebrauchten Fahrzeuge
  • Zunahme von Rechtsstreitigkeiten
  • Ausweitung der Unternehmerpflichten

Der Gesetzesentwurf für die Änderung des Gewährleistungsrechts wurde am 10. Februar 2021 veröffentlich. Die Auswirkungen dieser Änderung wären für die gesamte Kfz Branche ernorm. Schon heute wird in Kritiken zu dieser Änderung vor allem vor der möglichen Erhöhung der Gebrauchtwagenpreise gewarnt.

Was ist das Gewährleistungsrecht eigentlich?

Jeder Käufer hat das Recht, den von ihm gekauften Artikel fehlerfrei zu erhalten. Im Falle eines z.B. gebrauchten Fahrzeugs müssen somit alle bestehenden Schäden und Mängel im Kaufvertrag deutlich aufgeführt sein. Das Gewährleistungsrecht sieht für den Käufer gegenüber dem Verkäufer einen gesetzlich geregelten Anspruch vor, dass der Verkäufer innerhalb der Gewährleistungszeit für die nicht im Vertrag aufgeführten Mängel haftet.

Hier zeigt sich auch der Unterschied zur Garantie. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers.